Bevor ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird und Höchstmengen festgelegt werden können, müssen verschiedene Untersuchungen stattfinden, die insbesondere die Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit erlauben.
Um den Verbraucher zu schützen, sind die Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) festgelegt. Seit dem 1. September sind diese im Zuge der EU-Harmonisierung in der Verordnung (EG) 149/2008 geregelt. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) prüft jeden einzelnen Wirkstoff und dessen Höchstmenge hinsichtlich seiner gesundheitlichen Risiken.
http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_home.htm
Wenn wir von Rückstandshöchstmenge sprechen bedeutet dies, die maximal zulässige Konzentration eines chemischen Wirkstoffes auf oder in Lebensmitteln.
Die Berechnung der Rückstandshöchstmenge eines Pflanzenschutzmittels ist in einen mehrstufigen Prozess unterteilt, der toxikologische und landwirtschaftliche Aspekte unter die Lupe nimmt.
Die dabei verwendeten Berechnungsmodelle sind in der Europäischen Union harmonisiert und ziehen Ergebnisse internationaler Forschungen und Entwicklungen in die Berechnung mit ein.
Für die Berechnung wird einerseits der ADI-Wert (Acceptable daily intake) herangezogen. Dieser Wert gibt die Menge an Rückständen an, die täglich ohne gesundheitliche Risiken über einen längeren Zeitraum aufgenommen werden kann. Andererseits werden Ergebnisse von überwachten Feldversuchen miteinbezogen. Die Feldversuche werden unter ungünstigen, aber noch realistischen Bedingungen durchgeführt. Die Bestimmung des Wertes findet unter Beobachtung des Befalls durch Schädlinge und Krankheiten statt. Letztendlich wird die Rückstandshöchstmenge bei dem Wert festgelegt, der einen gewissen Schädlingsbefall oder Krankheiten zulässt aber der Kultur nicht schadet. Ein wichtiger Aspekt bei der Durchführung der Feldversuche ist, dass diese unter den Kriterien der landwirtschaftlichen guten Praxis durchgeführt werden.
Sollte der Wert der aus den Feldversuchen erhoben wurde niedriger als der ADI-Wert sein, wird stets der niedrigere Wert für die zulässige Rückstandshöchstmenge genommen.
Für SanLucar ist es ein großes Anliegen unseren Kunden jeden Tag gesundes Obst und Gemüse anbieten zu können. Deshalb haben wir unsere eigenen SanLucar-Rückstandshöchstmengen festgelegt, die grundsätzlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen liegen. Alle unsere SanLucar Anbauer erhalten für jede Kultur eine klare schriftliche Anweisung und eine Liste mit Empfehlungen von Nützlingen und Wirkstoffen die sie verwenden dürfen. Alles muss ins Detail in Tagebüchern notiert werden und von akkreditierten Labors durch Rückstandsanalysen bestätigt werden. Bevor sich die Produkte dann mit dem SanLucar Sticker schmücken dürfen ist noch eine letzte strenge Kontrolle unserer Qualitätstechniker zu bestehen.
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